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Die vertragliche Verpflichtung zur Ausschlagung einer Erbschaft
Nach den Vorschriften des BGB ist es möglich, eine angefallene Erbschaft auszuschlagen. Sie fällt solchenfalls dem Nächstberufenen an. Diese gesetzliche Regelung können sich Erben und deren Abkömmlinge durch Abschluß eines entsprechenden Vertrages zu Nutzen machen. Der sogenannte Ausschlagungsvertrag stellt ein bisher wenig diskutiertes und vernachlässigtes Gestaltungsinstrument dar. Die Arbeit versucht, diese Lücke zu schließen und die Gründe, welche einen solchen ...

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